V
Vasi
Guest
So, ich habe mich mal ein wenig durch das umfangreiche Regelwerk geklickt und zu allem ein bisschen etwas gelesen und da komme ich doch zu einigen Dingen, die mir fragwürdig erscheinen und vielleicht auch mit einer gewissen Kritik verbunden sind.
Wie der Titel schon sagt, geht es hier im speziellen um die Bewerbung bzw. deren Vorlage wo einpaar Dinge sind, wo ich offen gestanden nicht verstehe, wozu die im Endeffekt gut sein sollen. Der erste und größte "Dorn im Auge" (klingt jetzt schlimmer als gemeint) ist hierbei der Abschnitt Biographie. Die vorgegebene Anzahl an Wörtern erscheint mir persönlich zu viel, auch im Hinblick eines späteren Spielverlaufs stellt sich mir die Frage, welche Relevanz eine lange Biographie da besitzt. Und was ist, wenn man mit einem relativ jungen Charakter einsteigen will, der bis jetzt keine großartigen traumatischen Erlebnisse erlebt haben kann? Oder wenn man einen Charakter kreiert, der nur aus reiner Profitsucht kriminell wird und es vom Konzept her keinerlei Sinn machen würde, da irgendetwas einschneidendes in die Bio zu packen? Außerhalb von Lagerfeuer-Szenen ist dieser Part für das Rollenspiel doch eher irrelevant, weswegen er doch auch kürzer gehalten werden kann., oder?
Ich schließe an dieser Stelle keinesfalls aus, dass ich mich irre, da ich bis jetzt keinerlei Praxiserfahrungen habe und eigentlich betrifft mich dieses Problem eher weniger, da ich schon eine dramatische Biographie im Kopf und teilweise schon verfasst habe. Es ist halt nur eine allgemeine, existenzielle Frage von meiner Seite.
Die zweite und letzte Frage an dieser Stelle betrifft den Teil der Charaktereigenschaften (wirklich nur eine Frage).
Bei den Beispielbewerbungen finden sich in dem Teil noch die Unterpunkt "Auftreten", "Verhalten" und "Wesen", während in der Datenblattvorlage nur Persönlichkeit steht. Da die Beispielbewerbungen auch schon einiges auf dem Buckel haben, ist hier halt die Frage: Wurde das zwischenzeitlich verändert? Welches von beiden ist aktueller?
Gruß,
Vasi
Wie der Titel schon sagt, geht es hier im speziellen um die Bewerbung bzw. deren Vorlage wo einpaar Dinge sind, wo ich offen gestanden nicht verstehe, wozu die im Endeffekt gut sein sollen. Der erste und größte "Dorn im Auge" (klingt jetzt schlimmer als gemeint) ist hierbei der Abschnitt Biographie. Die vorgegebene Anzahl an Wörtern erscheint mir persönlich zu viel, auch im Hinblick eines späteren Spielverlaufs stellt sich mir die Frage, welche Relevanz eine lange Biographie da besitzt. Und was ist, wenn man mit einem relativ jungen Charakter einsteigen will, der bis jetzt keine großartigen traumatischen Erlebnisse erlebt haben kann? Oder wenn man einen Charakter kreiert, der nur aus reiner Profitsucht kriminell wird und es vom Konzept her keinerlei Sinn machen würde, da irgendetwas einschneidendes in die Bio zu packen? Außerhalb von Lagerfeuer-Szenen ist dieser Part für das Rollenspiel doch eher irrelevant, weswegen er doch auch kürzer gehalten werden kann., oder?
Ich schließe an dieser Stelle keinesfalls aus, dass ich mich irre, da ich bis jetzt keinerlei Praxiserfahrungen habe und eigentlich betrifft mich dieses Problem eher weniger, da ich schon eine dramatische Biographie im Kopf und teilweise schon verfasst habe. Es ist halt nur eine allgemeine, existenzielle Frage von meiner Seite.
Die zweite und letzte Frage an dieser Stelle betrifft den Teil der Charaktereigenschaften (wirklich nur eine Frage).
Bei den Beispielbewerbungen finden sich in dem Teil noch die Unterpunkt "Auftreten", "Verhalten" und "Wesen", während in der Datenblattvorlage nur Persönlichkeit steht. Da die Beispielbewerbungen auch schon einiges auf dem Buckel haben, ist hier halt die Frage: Wurde das zwischenzeitlich verändert? Welches von beiden ist aktueller?
Gruß,
Vasi